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Qualifikation

Elke Karstaedt

  • staatlich geprüfte Übersetzerin mit Fachgebiet Wirtschaft
  • öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Englisch
  • zusätzlich: Fremdsprachenkorrespondentin in den Sprachen Englisch und Spanisch

Susanne Schmid

  • staatlich geprüfte Übersetzerin mit Fachgebiet Wirtschaft
  • öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache
  • zusätzlich: Hotellerie- und Tourismusexamen in Französisch
Karstaedt@karstaedt-schmid.de
Schmid@karstaedt-schmid.de

Übersetzer ist kein geschützter Beruf. Deshalb kann jeder, der über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügt, als Übersetzer tätig werden. Es gibt jedoch einige Qualitätsmerkmale, an denen Sie als Auftraggeber erkennen können, dass es sich wirklich um einen Fachmann handelt.

Die Bezeichnung staatlich geprüfter Übersetzer darf nur führen, wer ein Studium an einer entsprechenden Hochschule erfolgreich absolviert und das sich daran anschließende Examen erfolgreich bestanden hat. In Bayern geschieht dies an privaten Fachakademien.
Öffentlich bestellt und beeidigt wird ebenfalls nur, wer das Examen bestanden hat.

 
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